Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plan‑B IT GmbH
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plan‑B IT GmbH („PLAN-B“) bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, PLAN-B hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber auf seine eigenen AGB verweist. Nebenabreden, die zusätzliche Verpflichtungen für PLAN-B begründen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB regeln die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen sowie den Vertrieb von Waren und Lizenzen. Unter „Ware“ fallen alle vertragsgemäß zu überlassenden beweglichen Sachen, einschließlich Software, unabhängig davon, ob diese in physischer Form oder durch elektronische Übermittlung bereitgestellt wird.
Begriffsbestimmungen und Definitionen
Verbundene Unternehmen: Bezeichnet jedwede natürliche oder juristische Person oder ein sonstiges Unternehmen, das derzeit oder zukünftig, direkt oder indirekt, von einer Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der Stimmrechte zur Wahl der Geschäftsführer dieses Unternehmens.Arbeitsergebnisse: Alle materiellen Leistungen, die von PLAN-B exklusiv für den Auftraggeber erstellt werden. Arbeitsergebnisse können Daten, Berichte und Spezifikationen umfassen.
Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA): Klärung der geltenden Lizenzvereinbarungen, die der Nutzung von Software durch den Auftraggeber zugrunde liegen.
Geistige Eigentumsrechte: Bezeichnet Patente, Urheberrechte, Software, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Datenbankrechte, Methoden, Verfahren und andere eingetragene oder nicht eingetragene Eigentumsrechte.
Leistungsumfang und -erbringung
1. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von PLAN-B und/oder aus den Angaben in der Vertragsbestätigung.
2. PLAN-B ist berechtigt, seine Leistungen an technische Entwicklungen anzupassen und Änderungen vorzunehmen, insbesondere zur Missbrauchsverhinderung oder zur
3. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Diese Anpassungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind und nur geringfügige Auswirkungen haben.
Die Verpflichtung von PLAN-B zur technischen Unterstützung (Support) beschränkt sich auf den vertraglich vereinbarten Rahmen. Unentgeltliche Supportleistungen werden nicht erbracht. Ein direkter Support für Dritte (z. B. Kunden des Auftraggebers) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. PLAN-B ist berechtigt, zur Erfüllung von Aufträgen Subunternehmer einzusetzen.
5. Ereignisse wie höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von PLAN-B liegen, befreien diesen vorübergehend von der Leistungspflicht oder berechtigen ihn, die vertraglich vereinbarten Fristen neu festzulegen. Schadenersatzansprüche oder Vertragsrücktritte aufgrund verzögerter Leistungserbringung sind ausgeschlossen.
Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PLAN-B alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Zudem hat er PLAN-B unverzüglich über relevante Umstände zu informieren, die die Leistungserbringung beeinflussen könnten. Während der vereinbarten Arbeitszeiten oder nach Absprache muss der Auftraggeber PLAN-B sowie deren Erfüllungsgehilfen organisatorische Voraussetzungen schaffen, feste Ansprechpartner benennen und sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung während der gesamten Vertragslaufzeit gegeben sind.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig aktuelle Sicherungskopien aller auf PLAN-B übertragenen Daten zu erstellen. Im Falle eines Datenverlustes hat der Auftraggeber die betroffenen Daten auf eigene Kosten erneut hochzuladen bzw. bereitzustellen und die erforderlichen Konfigurationen wiederherzustellen.
3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass vertraglich vereinbarte Datenvolumen zu überwachen. Bei Überschreitung des vereinbarten Umfangs ist PLAN-B berechtigt, das zusätzlich anfallende Datenvolumen gemäß den festgelegten Entgelten und Konditionen abzurechnen.
Angebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung und Stornierung
1. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch PLAN-B zustande und ist nur in dem darin festgelegten Umfang rechtsverbindlich. Angebote sind 30 Tage lang gültig. Die Preisangaben von PLAN-B sind unverbindlich und können bis zur Annahme durch den Auftraggeber angepasst werden.
2. Die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen zum im Vertrag festgelegten Datum und unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist das noch ausstehende Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende, zusammen mit etwaigen offenen Forderungen, zu begleichen.
3. Lizenzbestellungen sind unwiderruflich und nicht kündbar, sobald PLAN-B sie beim Lizenzgeber aufgibt. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, Lizenzverlängerungen rechtzeitig zu kündigen, sofern diese automatisch erfolgen.
4. PLAN-B ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, wesentliche Vertrags- oder Mitwirkungspflichten verletzt oder die erforderlichen Bedingungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht gewährleistet.
5. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, kann PLAN-B einen angemessenen Aufwandsersatz geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem bis zur Stornierung entstandenen Aufwand sowie den angefallenen Kosten, beträgt jedoch mindestens 10 % des vereinbarten Auftragswerts.
Gewährleistung
1. Bei Mängeln hat die Nachbesserung Vorrang vor einer Preisminderung oder Vertragsauflösung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PLAN-B die notwendigen Maßnahmen zur Mängelbehebung zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen, insbesondere durch angemessene Maßnahmen zur Datensicherheit sowie die unentgeltliche Bereitstellung erforderlicher Ressourcen. Eine Behebung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB findet keine Anwendung. Ersatzleistungen von PLAN-B können nur aus triftigem Grund abgelehnt werden.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs (6) Monate nach Übergabe der Leistung.
3. Ein Regressanspruch nach § 933b ABGB gegenüber PLAN-B ist ausgeschlossen.
4. Geringfügige Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Leistungserbringung zu verweigern. Wird eine Leistung wiederholt und unbegründet abgelehnt, gilt sie als angenommen und mangelfrei erbracht.
5. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung seiner vertraglich geschuldeten Zahlungen.
6. PLAN-B ist zur Mängelbehebung nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber den Mangel detailliert beschreibt, die erforderlichen Unterlagen bereitstellt, keine unautorisierten Änderungen an der Software vorgenommen wurden und die Leistung gemäß der vorgesehenen Dokumentation genutzt wird. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Mängel durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, nicht genehmigte Modifikationen oder durch nicht von PLAN-B gelieferte oder genehmigte Produkte verursacht wurden.
7. PLAN-B übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, veränderte Systemkomponenten oder ungeeignete Hilfsmittel zurückzuführen sind. Es wird nicht gewährleistet, dass Hard- und Software in jeder möglichen Anwendungskombination fehlerfrei funktionieren, vollständig gegen Manipulation durch Dritte geschützt sind oder sämtlichen individuellen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Eine Haftung für Systemausfälle, Betriebsunterbrechungen oder durch Schadsoftware verursachte Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen.
8. Mängel oder unvollständige Lieferungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe schriftlich bei PLAN-B gemeldet werden. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert, und sämtliche Gewährleistungs- sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung
1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet PLAN-B ausschließlich für Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Datenverlust, Verbindungsprobleme, Folgeschäden, indirekte Schäden, Vermögensverluste, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Ein Rückgriff gemäß § 12 PHG gegen PLAN-B ist ebenfalls ausgeschlossen.
2. PLAN-B übernimmt keine Haftung für die Sicherung der Daten des Auftraggebers, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Falls PLAN-B mit der Datensicherung beauftragt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesicherten Daten regelmäßig auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit zu prüfen sowie Unregelmäßigkeiten umgehend zu melden. PLAN-B übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste, eine ständige Verbindung, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die vollständige und fehlerfreie Datenübertragung über ein bestimmtes Netzwerk.
3. Die Haftung von PLAN-B für direkte Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund, ist pro Schadensfall auf 5% des Auftragswertes, jedoch höchstens € 10.000,00 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden diesen Betrag, werden etwaige Ersatzansprüche anteilig gekürzt.
4. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs (6) Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verjähren sie.
5. Verfügt der Auftraggeber über eine Versicherung (z. B. Haftpflichtversicherung), die für einen durch PLAN-B verursachten Schaden aufkommt, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Haftung von PLAN-B beschränkt sich auf etwaige Nachteile, die dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen.
6. Falls PLAN-B zur Erbringung einer Leistung Dritte einsetzt und hieraus Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche entstehen, werden diese an den Auftraggeber abgetreten. In solchen Fällen hat sich der Auftraggeber vorrangig an den jeweiligen Dritten zu wenden.
7. PLAN-B übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, die dem Auftraggeber von PLAN-B zur Verfügung gestellt wurden.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise werden in Euro angegeben, exklusive Umsatz- und/oder Mehrwertsteuer, und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag. Die Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von PLAN-B. Zusätzlich können Versicherungs- oder Vertragsgebühren anfallen.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Kostenvoranschläge kostenpflichtig und werden entweder nach Zeitaufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung abgerechnet.
3. Rechnungen von PLAN-B sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a. berechnet, zusätzlich zu möglichen weiteren Schadenersatzansprüchen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
4. Änderungen auf Seiten des Auftraggebers, beispielsweise eine erhöhte Bandbreitennutzung oder gesteigerte Systemanforderungen, können eine Anpassung der Servicegebühren erforderlich machen.
5. Nutzungsunabhängige Entgelte sind bei Vertragsabschluss im Voraus zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (z. B. monatlich) fällig, werden jedoch sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit anderen Rechnungen von PLAN-B in Verzug gerät.
6. Arbeitsleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, wobei entsprechende Nachweise erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt mindestens monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung. Das kleinste Abrechnungsintervall beträgt 15 Minuten, angefangene Intervalle werden voll verrechnet. Für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % erhoben.
7. PLAN-B behält sich das Recht vor, Leistungen einzuschränken oder vollständig einzustellen, wenn der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder sich mit Zahlungen länger als drei Wochen im Verzug befindet. Die Sperre wird 10 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Im Falle wiederholten Verzugs oder drohender zusätzlicher Kosten kann PLAN-B die Leistung sofort einstellen. Während der Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers bestehen.
8. PLAN-B übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Sperrung der Leistungen entstehen. Sollte der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen oder in Zahlungsverzug geraten, ist PLAN-B berechtigt, zusätzlich zur Sperre Schadenersatz geltend zu machen.
9. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können entsprechend abgerechnet werden.
10. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass zugrunde gelegte Annahmen nicht zutreffen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den dadurch entstehenden Mehraufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen zu vergüten.
11. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Forderungen gerichtlich festgestellt oder von PLAN-B ausdrücklich anerkannt wurden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen PLAN-B ist ausgeschlossen.
Wertsicherung
1. Sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die von PLAN-B verrechneten Leistungen als wertgesichert. Die Preisbasis orientiert sich am jeweils aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI), veröffentlicht von Statistik Austria. Maßgeblich ist die zuletzt gültige Indexreihe, beispielsweise der Verbraucherpreisindex 2020. Zur Berechnung von Preisanpassungen wird die im Januar des jeweiligen Vorjahres veröffentlichte Indexzahl als Ausgangswert herangezogen. Die erste Anpassung erfolgt auf Basis des im Jahr der Vertragsunterzeichnung gültigen Januar-Werts. Die Berechnung der Veränderungsrate (Differenz zwischen Januar und Dezember des Vorjahres) erfolgt einmal jährlich im Januar und gilt ab Februar für alle bestehenden Projekte und Beauftragungen. Anpassungen werden auf eine Dezimalstelle gerundet.
Ansprüche und Preisänderungen bei Drittanbietern
1. PLAN-B übernimmt keine Haftung für Produkte, Dienstleistungen oder Lizenzen, die von Drittanbietern bereitgestellt werden. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit Drittsoftware oder Drittanbieterlizenzen sind daher ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Lizenzgeber geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere Leistungsänderungen, Preisanpassungen oder die Einstellung von Produkten oder Diensten durch den Drittanbieter. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Preisgestaltung für Ressourcen, Lizenzen oder sonstige Dienstleistungen externer Anbieter außerhalb des Einflussbereichs von PLAN-B liegt. Sollte ein Drittanbieter seine Preise ändern, ist PLAN-B berechtigt, diese Anpassungen in gleicher Höhe an den Auftraggeber weiterzugeben. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
2. PLAN-B vertreibt Software und Lizenzen Dritter ausschließlich als Wiederverkäufer oder Vermittler. PLAN-B hat keinerlei Einfluss auf den Leistungsumfang, die Funktionalität, die Verfügbarkeit oder die Qualität der von Dritten bereitgestellten Software oder Lizenzen. Die Verantwortung für deren Inhalt, Funktion und etwaige Mängel liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller oder Lizenzgeber. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sich mit den jeweiligen Lizenzbedingungen, Haftungsfreistellungen und vertraglichen Vereinbarungen des Drittanbieters auseinanderzusetzen. PLAN-B übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingungen durch den Auftraggeber.
3. PLAN-B übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Lauffähigkeit, Fehlerfreiheit oder Kompatibilität von Drittsoftware mit anderen Systemen des Auftraggebers. Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung, Einschränkung oder dem Wegfall von Drittsoftware entstehen.
Datenschutz und IT-Sicherheit
1. PLAN-B verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers sowie unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften und der abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
2. Sollte es beim Auftraggeber zu Datenschutz- oder IT-Sicherheitsvorfällen kommen (z. B. durch Malware oder Cyberangriffe), die potenziell die IT-Sicherheit oder den Datenschutz von PLAN-B beeinträchtigen könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, PLAN-B unverzüglich zu informieren. Die Meldung muss Angaben zu ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen, Art und Umfang der Verletzung, Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mögliche Folgen sowie weitere relevante Details enthalten.
3. Falls eine Datenschutzverletzung oder ein Verdacht auf Verstöße gegen die Bestimmungen in Punkt 9 vorliegt, ist PLAN-B nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die die Verfügbarkeit von Infrastruktur, Systemen oder Services vorübergehend einschränken können.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit zu ergreifen. Bei Verstößen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
1. Sämtliche von PLAN-B erbrachten Leistungen bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck und Zeitraum, die erst nach vollständiger Zahlung erteilt wird. Ohne schriftliche Zustimmung von PLAN-B sind Unterlizenzen an Dritte unzulässig. Nach Vertragsende ist die Nutzung der überlassenen Werke untersagt, bereitgestellte Software muss gelöscht und dies auf Verlangen nachgewiesen werden. Vervielfältigung oder Änderungen der Software sind ohne Zustimmung von PLAN-B unzulässig, und die Lizenzbedingungen sind strikt einzuhalten.
2. PLAN-B behält sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an bereitgestellten Unterlagen wie Datenträgern, Dokumentationen oder Abbildungen. Diese dürfen ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Vertragsende oder Erfüllung des Nutzungszwecks sind sie unverzüglich an PLAN-B zurückzugeben, insbesondere wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind. PLAN-B kann die Rückgabe jederzeit verlangen, wenn eine Gefährdung der Vertraulichkeit besteht.
3. PLAN-B behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an von ihr erstellten Werken jeglicher Art vor.
4. Eine Rückentwicklung, Dekompilierung oder Modifikation von Software ist untersagt.
5. Aggregierte Daten und Analysen, die durch die Nutzung der Dienste entstehen, dürfen von PLAN-B weiterverwendet werden.
6. Für Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen. Darüber hinaus sind die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller sowie gegebenenfalls ergänzende Bestimmungen von PLAN-B maßgeblich.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen und PLAN-B von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. PLAN-B übernimmt keine Haftung für Ansprüche von Lizenzgebern, die durch Verstöße des Auftraggebers gegen Lizenzbestimmungen entstehen.
Schad- und Klagloshaltung
1. Der Auftraggeber haftet für eigenes Fehlverhalten und stellt PLAN-B von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere im Zusammenhang mit Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen. Dies gilt ebenso für öffentlich zugänglich gemachte Inhalte auf vom Auftraggeber betriebenen Online-Plattformen.
Geheimhaltung und Loyalität
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen vertraulichen Informationen von PLAN-B zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen. Eine Vervielfältigung dieser Informationen ist nur gestattet, wenn sie zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Von PLAN-B erstellte Konzepte, Präsentationen und Arbeitsergebnisse dürfen nicht genutzt oder weiterverwendet werden, sofern kein Auftrag erteilt oder keine Bestellung getätigt wurde. Bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten oder bei widerrechtlicher Nutzung der von PLAN-B erstellten Arbeitsergebnisse wird eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des jeweiligen Auftragswertes oder mindestens 10.000 € fällig, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter von PLAN-B, die an der Vertragserfüllung beteiligt waren, direkt oder indirekt – auch nicht über Dritte – abzuwerben oder zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe des letzten Jahresbruttogehalts der betroffenen Person zu zahlen.
Allgemeine Bestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. PLAN-B behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Vertragsbestimmungen durch Audits zu überprüfen.
3. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
4. Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung festgelegt, Wien.
5. Diese AGB sowie alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).